Batteriegesetzhinweise
Hinweise zur Batterieentsorgung
Batterien und Akkumulatoren dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Endnutzer sind gesetzlich zur getrennten Sammlung von Altbatterien verpflichtet.
Altbatterien können unentgeltlich bei den hierfür vorgesehenen öffentlichen Sammelstellen sowie – im Rahmen der gesetzlichen Rücknahmepflichten – bei Vertreibern von Batterien zurückgegeben werden.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Batterien weist darauf hin, dass diese nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Sofern Batterien bestimmte gesetzlich festgelegte Grenzwerte für Quecksilber, Cadmium oder Blei überschreiten, wird das Symbol entsprechend durch das chemische Zeichen des jeweiligen Stoffes ergänzt:
Hg = Quecksilber
Cd = Cadmium
Pb = Blei
Bitte vermeiden Sie nach Möglichkeit die Entstehung von Abfällen und führen Sie Altbatterien einer ordnungsgemäßen getrennten Sammlung zu.